Theorie & Praxis

Im Unterricht wird ein theoretischer Grund- und Zusatzstoff bearbeitet, den jeder Fahrschüler absolvieren muss. Daüber hinaus erhaltet Ihr wertvolle Tipps und Informationen.

 

Rahmenplan für den Grundstoff (12 Doppelstunden)
für alle Klassen

  1. Persönliche Voraussetzungen/Risikofaktor Mensch
  2. Rechtliche Rahmenbedingungen
  3. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
  4. Straßenverkehrssystem und seine Nutzung
  5. Vorfahrt
  6. Verkehrsregelungen/Bahnübergänge
  7. Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
  8. Andere Teilnehmer im Straßenverkehr: Besonderheiten und Verhalten
  9. Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern, Verkehrsbeobachtung
  10. Ruhender Verkehr
  11. Verhalten in besonderen Situationen

  12. Lebenslanges Lernen/Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschrift

 

Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff
in der Klasse B (2 Doppelstunden)

     

     13.  Technische Bedingungen/umweltbewusster Umgang mit Kraftfahrzeugen

     14.  Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen, Personen- und Güterbeförderung

 

Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in den Klassen

A, A2, A1 (4 Doppelstunden), in der Klasse AM (2 Doppelstunden)

  1. Fahrer/Beifahrer, Fahrzeug
  2. Fahrtechnik und Fahrphysik
  3. Besondere Schwierigkeiten und Gefahren
  4. Besonderes Verhalten beim Motorradfahren

Praktischer Unterricht

Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.

Auf der Ausbildungsdiagrammkarte bekommt Ihr Auskunft über die einzelnen Ausbildungsschritte. Ihr könnt so jederzeit Eure persönlichen Leistungen erkennen und gezielt Probleme mit Eurem Fahrlehrer beseitigen. Für diese Ausbildungsfahrten ist vom Gesetzgeber keine Anzahl vorgeschrieben.

 

Für die Klassen B und A sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

  • 5 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • 4 Stunden à 45 Minuten auf Autobahn
  • 3 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

 

Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

  • 3 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • 1 Stunde à 45 Minuten auf Autobahn
  • 1 Stunde à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

 

Für die Klasse AM sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.

 

 

Einfacher Aufstieg von Klasse 3, erteilt vor dem 01.04.1980, in 

Klasse A2 ist möglich.

Eine Ausbildung ist nicht vorgeschrieben, gilt auch 

von A1 auf A2 und von A2 auf A.

 

Die Fahrschule darf Euch jedoch erst zur praktischen Prüfung vorstellen,

wenn sich der Fahrlehrer davon überzeugt hat, dass Ihr die dafür

erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt.

Eine theoretische Prüfung ist nicht vorgeschrieben, sondern eine 

praktische Prüfung (Dauer 40 Minuten).

Hier finden sie uns

Fahrschule Rein

Unter der Steigstr. 2

72810 Gomaringen

Tel.: 0176 62819006

E-Mail: baerbelrein@gmx.de

Unterricht

Dienstag und Mittwoch

19.30 - 21.00

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