Im Unterricht wird ein theoretischer Grund- und Zusatzstoff bearbeitet, den jeder Fahrschüler absolvieren muss. Daüber hinaus erhaltet Ihr wertvolle Tipps und Informationen.
Rahmenplan für den Grundstoff (12 Doppelstunden)
für alle Klassen
Verhalten in besonderen Situationen
Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff
in der Klasse B (2 Doppelstunden)
13. Technische Bedingungen/umweltbewusster Umgang mit Kraftfahrzeugen
14. Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen, Personen- und Güterbeförderung
Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in den Klassen
A, A2, A1 (4 Doppelstunden), in der Klasse AM (2 Doppelstunden)
Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.
Auf der Ausbildungsdiagrammkarte bekommt Ihr Auskunft über die einzelnen Ausbildungsschritte. Ihr könnt so jederzeit Eure persönlichen Leistungen erkennen und gezielt Probleme mit Eurem Fahrlehrer beseitigen. Für diese Ausbildungsfahrten ist vom Gesetzgeber keine Anzahl vorgeschrieben.
Für die Klassen B und A sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
Für die Klasse AM sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.
Einfacher Aufstieg von Klasse 3, erteilt vor dem 01.04.1980, in
Klasse A2 ist möglich.
Eine Ausbildung ist nicht vorgeschrieben, gilt auch
von A1 auf A2 und von A2 auf A.
Die Fahrschule darf Euch jedoch erst zur praktischen Prüfung vorstellen,
wenn sich der Fahrlehrer davon überzeugt hat, dass Ihr die dafür
erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt.
Eine theoretische Prüfung ist nicht vorgeschrieben, sondern eine
praktische Prüfung (Dauer 40 Minuten).